AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir liefern nur an Unternehmen, nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.

  1.  Allgemeines
    1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich, insbesondere in Bezug auf unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote. Die AGB des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn der Besteller auf ein Schreiben Bezug nimmt, das AGB des Bestellers oder Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
    1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden..
    1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und sofern diese insofern keine Regelungen treffen, subsidiär das Gesetz, gelten auch ausschließlich bei von uns getätigten Bestellungen (Käufe, Werklieferungsaufträge, Werkaufträge). Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vom Gesetz jeweils zu unserem Nachteil abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers (Werklieferers, Werkerstellers) erkennen wir nicht an, insbesondere nicht in Bezug auf dessen Lieferungen, Leistungen und Angebote, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Verkäufers (Werklieferers, Werkerstellers) unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Verkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Angebote
    2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
    2.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, die Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
    2.3. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Preise – Zahlungsbedingungen
    3.1. Unsere Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Unsere angegebenen Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, der jeweils geltenden Umsatzsteuer und bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
    3.2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Hereingabe von Wechseln wird kein Skonto gewährt.
    3.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    3.4. Kommt bei vereinbarter Ratenzahlung der Besteller selbst verschuldet mit der Zahlung von zwei Raten in Verzug sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Außerdem sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    3.5. Wir können insbesondere dann Vorauszahlungen der Rechnungsbeträge verlangen, wenn nach dem geschlossenen Kaufvertrag die Ware auf Abruf zu fertigen ist.
  4. Lieferfristen und Liefertermine
    4.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Sendung versandbereit ist. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits.
    4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass unser Lieferant uns nicht oder nicht ordnungsgemäß beliefert, treten wir dem Besteller alle Ansprüche ab, die uns gegen den Lieferanten wegen dessen nicht rechtzeitiger Lieferung zustehen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns jedoch nur dann berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen. Die genannten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges entstehen.
    4.3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Insbesondere ist jeder Liefer- oder Leistungsverzug ausgeschlossen, wenn mit dem Besteller vereinbarte, vor Auslieferung fällige Anzahlungen nicht geleistet sind.
    4.4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware bei Eintritt des Annahmeverzuges auf den Besteller über.
    4.5. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
  5. Versand und Gefahrübergang
    5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
    5.2. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Besteller über. Beim Versendungskauf gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers oder infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Tag, an dem wir unsere Versandbereitschaft mitteilen, auf den Besteller über.
    5.3. Lagerkosten trägt nach Gefahrübergang der Besteller. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Ware pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
    5.4. Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten nach unserem Einverständnis gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
  6. Verpackung
    6.1. Die Paletten, Gitterboxen, Kartons, Zwischenböden und Spulen sind Leihverpackung und bleiben unser Eigentum. Sie werden dem Verpackungskonto des Abnehmers belastet. Erfolgt die Rücksendung innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum, so wird das Verpackungskonto in voller Höhe entlastet. Wird das Leihgut nicht rechtzeitig oder in einem Zustand zurückgesandt, der eine Wiederverwendung ausschließt, so sind wir berechtigt, den Käufer mit den Wiederbeschaffungskosten zum jeweiligen Tagespreis zu belasten und sofortige Zahlung zu verlangen.
    6.2. Bestimmungsort für das Leihgut ist Melsungen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstehenden Forderungen, einschließlich aller Forderungen an Anschlussaufträgen und Nachbestellungen, vor.
    7.2. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der Sicherheiten obliegt uns.
    7.3. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder mit Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Der Besteller ist berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, verpflichten wir uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen.
    7.4. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verbundenen Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
    7.5. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen.
    7.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum bestehenden Ware zu verlangen.
  8. Mängelgewährleistung
    8.1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt.
    8.2. Bestellungen und unsere Informationen zu dem Produkt entbinden den Besteller nicht von der Durchführung einer Wareneingangsprüfung gemäß Ziffer 8.1. Derartige Informationen haben nicht die Bedeutung einer rechtlichen Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Produkte oder für deren Eignung für einen konkreten Einsatzzweck. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch uns muss ausdrücklich, gesondert und schriftlich erfolgen.
    8.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Gutschrift berechtigt. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
    8.4. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr (vgl. § 309 Nr. 8b)ff) BGB), gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Sie gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers.
    8.5. Eine im Einzelfall mit dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
  9. Haftung
    9.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    9.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    9.3. Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    9.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  10. Schlussbestimmungen
    10.1. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    10.2. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen sind wir berechtigt, die Daten des Bestellers, die auch personenbezogene Daten sein können, zu speichern und – soweit erforderlich – zu verarbeiten.
    10.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis, so auch für Lieferung und Zahlung, ist unser Geschäftssitz (Melsungen).
    10.4. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und uns unser Geschäftssitz (Melsungen). Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz oder seinem Geschäftssitz zu verklagen.
    10.5. Für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    10.6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.

 

Revision: 08/2023

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